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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - L 14 AL 243/12   

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https://dejure.org/2016,52254
LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - L 14 AL 243/12 (https://dejure.org/2016,52254)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2016 - L 14 AL 243/12 (https://dejure.org/2016,52254)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - L 14 AL 243/12 (https://dejure.org/2016,52254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 57 Abs 1 SGB 3 vom 20.04.2007, § 57 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 3 vom 20.04.2007, § 57 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 3 vom 20.04.2007, § 324 Abs 1 S 1 SGB 3
    Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Anspruchsvoraussetzungen - Restanspruch auf Arbeitslosengeld - Hauptberuflichkeit - Rechtsanwalt - Nebentätigkeit - Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung - zeitnah zur Aufnahme der ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 57 aF SGB 3, § 93 nF SGB 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Gründungszuschusses; Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit; Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit durch vorbereitende Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - L 14 AL 243/12
    Eine Nahtlosigkeit zwischen Existenzgründung und vorausgehendem Alg-Anspruch sei nicht erforderlich, vielmehr sei ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Bestehen des Anspruchs auf die Entgeltersatzleistung und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ausreichend (vgl. Bundessozialgericht, (BSG), Urteile vom 5. Mai 2010, B 11 AL 28/09R, und B 11 AL 11/09 R, juris).

    Es sei nicht Nahtlosigkeit zwischen der Existenzgründung und dem vorausgehenden Alg-Anspruch zu verlangen, ausreichend, aber auch erforderlich sei jedoch ein enger zeitlicher Zusammenhang von nicht mehr als etwa einem Monat (BSG, Urteile vom 5. Mai 2010, B 11 AL 28/09R, und B 11 AL 11/09 R, juris).

  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - L 14 AL 243/12
    Hiernach kann zur Vermeidung unbilliger Härten eine verspätete Antragstellung zugelassen werden, wenn sich die Berufung auf die verspätete Antragstellung als Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen würde, etwa wenn den Antragsteller kein Verschulden an der verspäteten Antragstellung trifft, weil etwa die Versäumung der Antragsfrist ursächlich auf eine Verletzung der Informationspflicht der Arbeitsverwaltung zurückzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007, B 7a AL 22/06 R, juris).

    Anders als in dem vom BSG entschiedenen Fall (Urteil vom 8. Februar 2007, a.a.O.), in welchem die Arbeitsverwaltung einen Arbeitslosen nicht über die Existenz einer neuen Förderungsleistung unterrichtet hatte, war sich die Klägerin, zumal ausgebildete Volljuristin, über die Fördermöglichkeiten für die Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit bewusst, denn sie bat die Beklagte ausweislich der Vermerke vom 26. August 2008 telefonisch wenige Tage vor dem letztmöglichen Zeitpunkt der Beantragung (30. August 2008) um Beratung zum Gz und kündigte mindestens einen derartigen Antrag an.

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - L 14 AL 243/12
    Für die Anrechnung von Einkommen nach § 141 SGB a.F. wird nicht darauf abgestellt, wann es zugeflossen ist, sondern für welchen Monat es erzielt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 58/03 R - juris).Eine konkludente Gewährung des Gz jedenfalls ist ausweislich des eindeutigen Tenors und der Begründung des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides und Änderungsbescheides vom 11. August 2009 in diesen nicht zu sehen.
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - L 14 AL 243/12
    Ausschließlich der Vorbereitung dienende Tätigkeiten ohne Außenwirkung stellen noch keine Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit dar (vgl. BSG, Urteile vom 1. Juni 2006, B 7a AL 34/05, und vom 5. Mai 2010, B 11 AL 28/09R, beide juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2009 - L 3 AL 28/08

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - L 14 AL 243/12
    13/4941, S. 163, LSG Schleswig Holstein, Urteil vom 11. Dezember 2009, L 3 AL 28/08, juris).
  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbstständigen Tätigkeit -

    Diese Vorschrift verweist mit der Tatbestandsvoraussetzung "Beendigung der Arbeitslosigkeit" auf die Regelung des § 138 Abs. 3 SGB III (so wohl auch BSG vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 RdNr 26-27, wonach "Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein muss"; so ausdrücklich Sächsisches LSG vom 20.11.2008 - L 3 AL 108/06; LSG Baden-Württemberg vom 24.5.2007 - L 7 AL 4485/05; LSG Berlin-Brandenburg vom 10.5.2016 - L 14 AL 243/12; zum Beitragsrecht BSG vom 3.6.2009 - B 12 AL 1/08 R - juris, RdNr 15; siehe auch Ross in LPK-SGB III, 2. Aufl 2015, § 93 RdNr 14; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, § 93 SGB III RdNr 41; Kuhnke in jurisPK-SGB III, 1. Aufl 2014, § 93 RdNr 15; Jüttner in NK-SGB III, 6. Aufl 2017, § 93 RdNr 38; Hassel in Brand, SGB III, 7. Aufl 2015, § 93 RdNr 8) .

    Die Beendigung der Arbeitslosigkeit tritt durch vorbereitende Handlungen der Existenzgründung jedoch nur ein, wenn der Gründer für die angestrebte selbstständige Tätigkeit bereits in einem zeitlichen Umfang tätig ist, die ihn 15 Stunden oder mehr pro Woche in Anspruch nimmt (so auch LSG Berlin-Brandenburg vom 10.5.2016 - L 14 AL 243/12).

  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    Diese Vorschrift verweist mit der Tatbestandsvoraussetzung "Beendigung der Arbeitslosigkeit" auf die Regelung des § 138 Abs. 3 SGB III (so wohl auch BSG vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 RdNr. 26-27, wonach "Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein muss"; so ausdrücklich Sächsisches LSG vom 20.11.2008 - L 3 AL 108/06; LSG Baden-Württemberg vom 24.5.2007 - L 7 AL 4485/05; LSG Berlin-Brandenburg vom 10.5.2016 - L 14 AL 243/12; zum Beitragsrecht BSG vom 3.6.2009 - B 12 AL 1/08 R - juris, RdNr. 15; siehe auch Ross in LPK-SGB III, 2. Aufl 2015, § 93 RdNr. 14; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, § 93 SGB III RdNr. 41; Kuhnke in jurisPK-SGB III, 1. Aufl 2014, § 93 RdNr. 15; Jüttner in NK-SGB III, 6. Aufl 2017, § 93 RdNr. 38; Hassel in Brand, SGB III, 7. Aufl 2015, § 93 RdNr. 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 151/18

    Gründungszuschuss - fachkundige Stellungnahme - Ermessensausübung -

    Auch Sinn und Zweck der Regelungen über den Gründungszuschuss lassen nur den Schluss zu, dass der Tragfähigkeitsnachweis vor der Entscheidung der Beklagten über die Gewährung dieser Leistung vorliegen muss (vgl. Senat, Urteil vom 10. Mai 2016 - L 14 AL 243/12 -, juris Rn. 38 f., Urteil vom 7. Mai 2020 - L 14 AL 2/19 WA -, unveröffentlicht, und Urteil vom 18. Juni 2020 - L 14 AL 181/16 -, unveröffentlicht).
  • SG Mainz, 27.02.2023 - S 15 AL 14/20

    Gründungszuschuss - Anspruchsvoraussetzung - Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises

    Zumal auch das beklagtenseitig zitierte LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 10.05.2016 (L 14 AL 243/12, Rn. 39, juris) lediglich feststellt, dass die Stellungnahme der fachkundigen Stelle vor der Prognoseentscheidung der Beklagten vorliegen muss, was hier unstreitig der Fall gewesen ist.

    Sinn und Zweck der Regelungen über den Gründungszuschuss lassen nur den Schluss zu, dass der Tragfähigkeitsnachweis vor der Entscheidung der Beklagten über die Gewährung dieser Leistung vorliegen muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.05.2016 - L 14 AL 243/12 -, juris Rn. 38 f.), was vorliegend noch der Fall gewesen ist.

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